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Testament schreiben: Alles, was man wissen muss

Autor Sina Alonso Garcia

Foto: Adobe Stock/Jacob Lund

Wer bekommt mein Eigentum, wenn ich mal nicht mehr bin? Mit zunehmendem Alter machen sich viele Menschen Gedanken um diese Frage. Experten sagen sogar: Seinen Nachlass kann man nicht früh genug regeln. Doch wie wird ein Testament korrekt geschrieben? Welche Formen gibt es und wann ist ein Notar nötig?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge

Sinnvoll ist ein Testament dann, wenn man selbst bestimmen will, wer den eigenen Nachlass erben soll und in welcher Höhe. Wird dies nicht mit einem Testament geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge. Demnach erben die nächsten Verwandten sowie der Ehepartner des Verstorbenen jeweils Anteile des Vermögens.

Durch ein Testament kann der Erblasser die gesetzliche Erbfolge abändern und zum Beispiel bestimmte Personen enterben. Allerdings haben die gesetzlichen Erben auch in diesem Fall einen Pflichtanspruch, der ihnen einen bestimmten Anteil am Erbe sichert.

Nur jeder dritte Deutsche hat ein Testament geschrieben

Gerade Personen, die nicht verheiratet sind und keine Kinder haben, sollten sich genau überlegen, wer das eigene Vermögen nach dem Tod bekommen soll. Erstaunlich: Obwohl die Deutschen ja dafür bekannt sind, gerne alles umfassend zu regeln, haben die meisten kein Testament. Wie eine Studie des Instituts für Meinungsforschung Allensbach ergab, hatte 2024 nur jeder dritte Deutsche ein Testament.

Zwar stecken wir mitten im Zeitalter der Digitalisierung. Dennoch darf das Testament nicht am PC geschrieben werden. So schreibt es das Gesetz vor. Laut BGB gibt es für Testamente, die von Einzelpersonen verfasst werden, im Wesentlichen drei Möglichkeiten: Zum einen ist da das eigenhändige, komplett handschriftliche Testament inklusive Unterschrift. Des Weiteren gibt es das öffentliche (notariell bekundete) Testament oder das sogenannte Nottestament.

Was gehört alles in ein Testament?

Im Testament können Sie zum Beispiel einen Alleinerben einsetzen, der Ihren gesamten Nachlass erhält. Auch können Sie mehrere Erben mit unterschiedlichen Erbanteilen benennen. Darüber hinaus ist es möglich, einen nichtehelichen Lebenspartner als Erben einzusetzen.

Wer sein Erbe spenden möchte, hat die Möglichkeit, es nicht nur einzelnen Personen, sondern etwa auch einer karitativen Einrichtung zu vermachen. Auch kann man ein gezieltes Vermächtnis an jemanden übertragen. Im Unterschied zum Erbe kann dieses nur ein bestimmter Gegenstand oder Geldbetrag sein. Hier entsteht jedoch kein automatisches Erbe und damit keine Schulden.

Vorschriften für ein privates oder handschriftliches Testament

Achtung: Beim Aufsetzen eines Testaments müssen Sie verschiedene Formvorschriften berücksichtigen. Andernfalls ist das Testament laut deutschem Erbrecht nicht rechtskräftig. Je nachdem, ob Sie ein handschriftliches oder ein notarielles Testament schreiben, unterscheiden sich die Vorgaben. Übrigens: Musterschreiben im Internet helfen bei der Formulierung des Testaments.

Die Vorschriften für ein privates oder handschriftliches Testament sind im § 2247 BGB geregelt. Dazu gehört, dass der Verfasser volljährig sein muss und das Testament am Ende – vorzugsweise mit Vor- und Nachnamen – unterzeichnen muss. Nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert ist es, Ort und Datum auf das eigenhändige Testament zu schreiben.  Eine Überschrift wie „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ ist zulässig, aber nach dem Erbrecht nicht erforderlich.

Privates, handschriftliches Testament kann vollständig geheim bleiben

Für das private, handschriftliche Testament gilt: Es sind keine Zeugen erforderlich und es kann jederzeit geändert oder vernichtet werden. Ein weiterer Vorteil: Der Inhalt kann vollständig geheim bleiben und es muss nicht einmal einem Notar vorgelegt werden. Der Nachteil: Es kann leicht gefälscht werden oder verloren gehen. Wer sich nicht gut auskennt, läuft außerdem Gefahr, falsche Formulierungen zu wählen, die einem später falsch ausgelegt werden können. Experten empfehlen zudem, auf jeder einzelnen Seite zu unterschreiben.

Ein notarielles Testament ist hingegen fälschungssicher. Da es vom Notar verwahrt wird, kann es nicht unterschlagen werden, vernichtet werden oder verloren gehen. Außerdem wird es im Zentralen Testamentsregister verzeichnet. Somit können es Erben nicht vergessen oder übersehen. Der Notar kann Sie bei der Formulierung beraten und darauf achten, dass Ihnen keine Formfehler unterlaufen. Als öffentliche Urkunde kann das notariell erstellte Testament zudem den Erbschein ersetzen. Nachteil: Es entstehen Kosten für den Notar und für die Beurkundung. Auch entsteht ein höherer Aufwand, falls man das notarielle Testament ändern möchte.

Gemeinschaftliches Testament: Eine Unterschrift reicht

Übrigens: Neben dem Einzeltestament gibt es auch die Option, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen. Hierbei reicht es, wenn einer der Erblasser das Testament unterzeichnet – also zum Beispiel einer von zwei Ehepartnern. 

Wer ein handschriftliches Testament erstellt hat, steht vor der Frage: Wo bewahre ich es am besten auf? Empfehlenswert ist es, das Schreiben bei sich zu Hause zu lagern. Jedoch sollte man unbedingt mindestens eine Person einweihen. Andernfalls bleibt der letzte Wille womöglich für immer unentdeckt. Beim notariellen Testament muss man sich darüber keine Gedanken machen. Dieses wird vom Notar aufbewahrt.

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